Aktuelles

News

Aktuelles aus der Kanzlei und dem Steuerrecht.

31.08.2026

Newsletter: Sachbezug bei Sonder- und Montagefahrzeugen

Seit dem 01.01.2026 gelten neue steuerliche Regelungen für Sonder-, Montage- und Servicefahrzeuge.

Seit dem 01.01.2026 gelten neue steuerliche Regelungen für Sonder-, Montage- und Servicefahrzeuge.

Fahrten zwischen Wohnort und Arbeitsstätte bleiben bei begünstigten Fahrzeugen weiterhin sachbezugsfrei. Werden die Fahrzeuge jedoch auch für andere Privatfahrten genutzt, kann ein steuerpflichtiger Sachbezug entstehen.

Wer ist betroffen?

Betroffen sind insbesondere Unternehmen, die Montage-, Service- oder vergleichbare Einsatzfahrzeuge einsetzen.

Unser Tipp:

Überprüfen Sie die tatsächliche Fahrzeugnutzung sowie bestehende Dokumentationen und Regelungen zur Privatnutzung. Eine saubere Dokumentation kann steuerliche Risiken vermeiden.

Beratungsbedarf?

Sind Sie von dieser Änderung betroffen oder unsicher, ob Handlungsbedarf besteht?

Kontaktieren Sie uns gerne. Wir prüfen Ihre individuelle Situation und beraten Sie zu den erforderlichen Maßnahmen.