Internationales Steuerrecht

Verrechnungspreise

Konzeption, Dokumentation und Verteidigung Ihrer Verrechnungspreissysteme.

Verrechnungspreise im Detail

Die Festlegung von Verrechnungspreisen erfordert ein ganzheitliches betriebswirtschaftliches Verständnis der jeweiligen Unternehmensstrukturen. Zudem rücken Verrechnungspreise zunehmend in den Fokus der Finanzverwaltung.

Genau dabei unterstützen wir Sie und entwickeln gemeinsam mit Ihnen individuelle, praxisgerechte und belastbare Lösungsansätze. Unser Ziel ist es, komplexe steuerliche Anforderungen verständlich zu machen und Sie bei der Umsetzung bestmöglich zu begleiten.

Unser Angebot im Bereich Verrechnungspreise

Im Bereich der Verrechnungspreise begleiten wir Sie bei sämtlichen Fragestellungen und unterstützen Sie mit unserer langjährigen Erfahrung.

Wir verfügen über umfassende Expertise in der Konzeption, Implementierung, Dokumentation und Verteidigung von Verrechnungspreissystemen in unterschiedlichsten Branchen und Unternehmensstrukturen.

Dabei unterstützen wir Sie dabei, Verrechnungspreise steuerlich korrekt, nachvollziehbar und zukunftssicher zu gestalten. Unsere fachlichen Veröffentlichungen in der Literatur unterstreichen unsere Expertise in diesem Bereich.

Unsere Leistungen im Detail

Gesundheitscheck des bestehenden Verrechnungspreissystems

Wir analysieren Ihr bestehendes Verrechnungspreissystem und nehmen eine umfassende Ersteinschätzung vor.

Dabei beurteilen wir insbesondere die Belastbarkeit des Systems, die Fremdüblichkeit konzerninterner Vereinbarungen, bestehende Optimierungspotenziale sowie die Einhaltung der relevanten Dokumentationspflichten.

Auf Basis dieser Analyse erhalten Sie einen fundierten Überblick über den aktuellen Status Ihres Verrechnungspreissystems und mögliche Handlungsfelder für eine zukunftssichere und steuerlich belastbare Ausgestaltung.

Konzeption von Verrechnungspreissystemen

Die Entwicklung eines fremdüblichen Verrechnungspreissystems erfordert zunächst ein umfassendes Verständnis der Geschäftstätigkeiten Ihrer verbundenen Unternehmen.

Im ersten Schritt wird anhand einer sogenannten Funktions- und Risikoanalyse untersucht, welchen Beitrag die einzelnen verbundenen Unternehmen zur Wertschöpfung und zum Gesamtergebnis der Unternehmensgruppe leisten. Auf dieser Grundlage kann die jeweils am besten geeignete Verrechnungspreismethode ausgewählt werden.

Diese Analyse bildet das Fundament eines Verrechnungspreissystems und dient als Basis für die anschließende Festlegung der konkreten Verrechnungspreise.

Das zugrunde liegende Konzept hat dabei regelmäßig einen wesentlich größeren Einfluss auf die Gewinnzuordnung innerhalb der Unternehmensgruppe als die eigentliche Preisfestlegung. Umso wichtiger ist eine sorgfältige Analyse und strukturierte Planung bereits in der Konzeptionierungsphase.

Wir unterstützen Sie bei der Entwicklung eines nachvollziehbaren, fremdüblichen und praxisgerechten Verrechnungspreissystems, das den individuellen Anforderungen Ihrer Unternehmensstruktur Rechnung trägt.

Fremdübliche Preisfestlegung

Sobald das Verrechnungspreissystem als grundlegende Struktur etabliert ist, erfolgt die Festlegung der fremdüblichen Verrechnungspreise für die einzelnen konzerninternen Transaktionen.

Die konkrete Preisfestlegung richtet sich nach der jeweils anzuwendenden Verrechnungspreismethode. Insgesamt stehen im Verrechnungspreisrecht fünf anerkannte Verrechnungspreismethoden zur Verfügung. Bei der Preisvergleichsmethode orientiert sich der Verrechnungspreis beispielsweise an Marktpreisen vergleichbarer Transaktionen zwischen unabhängigen Dritten. Bei der Nettomargenmethode werden hingegen im Rahmen einer Benchmarking-Analyse Vergleichsmargen unabhängiger Unternehmen herangezogen.

Welche Methode im Einzelfall zur Anwendung kommt, hängt von den jeweiligen Geschäftsbeziehungen und den Ergebnissen der vorgelagerten Funktions- und Risikoanalyse ab.

Unabhängig davon, wie Ihr Verrechnungspreissystem ausgestaltet ist, unterstützen wir Sie bei der Ermittlung und Dokumentation fremdüblicher Verrechnungspreise und entwickeln gemeinsam mit Ihnen Lösungen, die den steuerlichen Anforderungen und den Besonderheiten Ihrer Unternehmensstruktur gerecht werden.

Konzerninterne Verträge

Aus Sicht der Finanzverwaltung werden konzerninterne Vereinbarungen grundsätzlich nur dann anerkannt, wenn sie schriftlich dokumentiert sind. Daher sollten konzerninterne Transaktionen nach der Festlegung der Verrechnungspreise in entsprechenden Verträgen festgehalten werden.

In Zusammenarbeit mit unseren rechtsberatenden Kooperationspartner:innen unterstützen wir Sie bei der Erstellung konzerninterner Verträge. Dabei achten wir darauf, dass die Vereinbarungen aus verrechnungspreisrechtlicher Sicht fremdübliche Vertragsbestandteile enthalten und die vereinbarten Preise mit den jeweiligen Vertragskonditionen in Einklang stehen.

Besonderes Augenmerk legen wir auf die Anforderungen der Finanzverwaltung an eine nachvollziehbare und detaillierte Dokumentation. So gewinnen insbesondere präzise Beschreibungen der erbrachten Leistungen zunehmend an Bedeutung und sind ein wesentlicher Faktor für die steuerliche Anerkennung von Verrechnungspreisen.

Erstellung von Benchmarkingstudien

Insbesondere bei klassischen Verrechnungspreisstrukturen, beispielsweise für Vertriebsgesellschaften oder Auftragsproduzenten, erfolgt die Festlegung der Verrechnungspreise häufig auf Basis von Benchmarkingstudien.

Der Prozess zur Erstellung solcher Studien ist weitgehend standardisiert. Die entscheidende Herausforderung liegt jedoch in der Auswahl geeigneter Suchparameter sowie in der sorgfältigen Analyse und Filterung potenzieller Vergleichsunternehmen. Dies ist maßgeblich für die Aussagekraft und Belastbarkeit der Ergebnisse.

Wir unterstützen Sie bei der Erstellung fundierter Benchmarkingstudien und achten darauf, dass die ausgewählten Vergleichsunternehmen den Anforderungen Ihrer individuellen Unternehmensstruktur bestmöglich entsprechen.

Benchmarkingstudien sind darüber hinaus regelmäßig zu aktualisieren und werden üblicherweise in mehrjährigen Abständen, typischerweise alle drei Jahre, erneuert. Dadurch wird sichergestellt, dass die zugrunde liegenden Vergleichsdaten weiterhin aktuell und aussagekräftig sind.

Verrechnungspreisdokumentation

Verrechnungspreise sind entsprechend den geltenden Vorgaben zu dokumentieren. Der Umfang der erforderlichen Dokumentation richtet sich dabei nach der Größe Ihres Unternehmens sowie der Komplexität der konzerninternen Transaktionen. Unabhängig davon sollte in jedem Fall ein angemessener Mindeststandard eingehalten werden.

Wir unterstützen Sie bei der Erfüllung Ihrer Dokumentationspflichten und erstellen für Sie eine passgenaue Verrechnungspreisdokumentation. Dabei achten wir darauf, die gesetzlichen Mindestanforderungen einzuhalten, wesentliche Dokumentationsbestandteile angemessen zu berücksichtigen und gleichzeitig unnötige Überdokumentationen zu vermeiden.

Unser Ziel ist eine praxisgerechte und belastbare Dokumentation, die den Anforderungen der Finanzverwaltung entspricht und gleichzeitig auf die individuellen Gegebenheiten Ihrer Unternehmensgruppe abgestimmt ist.

Verrechnungspreisverteidigung

Verrechnungspreise stehen zunehmend im Fokus von Betriebsprüfungen. Bereits zu Beginn muss die Verrechnungspreisdokumentation einer kritischen Prüfung durch die Finanzverwaltung standhalten. Darüber hinaus können Prüfer:innen weiterführende Informationen und Nachweise anfordern.

Eine konsistente, nachvollziehbare und lückenlose Dokumentation sowie die Beantwortung von Rückfragen im Einklang mit den tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnissen Ihrer verbundenen Unternehmen sind dabei von besonderer Bedeutung.

Im Zuge einer Betriebsprüfung kann es zudem vorkommen, dass die Finanzverwaltung eine andere Auffassung hinsichtlich der gewählten Verrechnungspreismethode oder der konkreten Preisfestlegung vertritt. In solchen Fällen sind präzise Stellungnahmen erforderlich, die auf Grundlage einschlägiger Fachliteratur und der maßgeblichen Sachverhalte die gewählte Vorgehensweise nachvollziehbar begründen.

Ebenso ist es wichtig, Besprechungen mit der Betriebsprüfung konstruktiv zu nutzen, um möglichst frühzeitig eine sachgerechte und einvernehmliche Lösung zu erreichen. Dadurch können langwierige und kostenintensive Verfahren häufig vermieden werden.

Wir begleiten Sie während des gesamten Prüfungsverfahrens und unterstützen Sie bei der Kommunikation mit der Finanzverwaltung sowie bei der fachlichen Verteidigung Ihres Verrechnungspreissystems.

Rulings und Verständigungsverfahren

Bei Verrechnungspreisen steht für uns die Rechtssicherheit im Vordergrund. Nicht jede theoretische Optimierungsmöglichkeit sollte ausgeschöpft werden, da grenzüberschreitende Verrechnungspreise regelmäßig in mehreren Staaten einer steuerlichen Prüfung unterliegen können.

Auch wenn Verrechnungspreise nicht steuerlich motiviert sind, können unterschiedliche Auffassungen der Finanzverwaltungen oder Betriebsprüfungen der beteiligten Staaten zu Diskussionen führen. Darüber hinaus kann es vorkommen, dass die betroffenen Staaten dieselben Sachverhalte unterschiedlich beurteilen.

Aus diesem Grund legen wir großen Wert auf die Implementierung eines belastbaren und für die beteiligten Finanzverwaltungen nachvollziehbaren Verrechnungspreissystems.

Zur Erhöhung der Rechtssicherheit kann es sinnvoll sein, Verrechnungspreise bereits im Vorfeld mit der Finanzverwaltung eines Staates oder mit den Finanzverwaltungen aller betroffenen Staaten abzustimmen.

Kommt es dennoch zu Meinungsverschiedenheiten mit der Finanzverwaltung oder zu unterschiedlichen Auffassungen zwischen den beteiligten Staaten, kann die Einleitung eines Verständigungsverfahrens in Betracht gezogen werden.

Ein erfolgreiches Verständigungsverfahren kann dazu beitragen, eine ansonsten mögliche Doppelbesteuerung des Steuerpflichtigen zu vermeiden.

Wir unterstützen Sie sowohl bei der Vorbereitung und Durchführung von Ruling-Verfahren als auch bei Verständigungsverfahren und begleiten Sie während des gesamten Prozesses mit unserer fachlichen Expertise.