Internationales Steuerrecht

Konzernsteuerrecht

Gruppenbesteuerung, Holdingstrukturen und Konzernverträge. Bei uns erhalten Sie steuerliche Beratung aus einer Hand.

Konzernsteuerrecht im Detail

In Konzernen treffen zahlreiche steuerliche Fragestellungen aufeinander. Diese reichen von der Besteuerung von Mitarbeiter:innen über die laufende Körperschaftsteuer einschließlich Gruppenbesteuerung bis hin zu Restrukturierungen, internationalen Expansionen, umsatzsteuerlichen Fragestellungen und Themen rund um Verrechnungspreise.

Unsere Kanzlei ist auf die Beratung österreichischer mittelständischer Unternehmen und etablierter Konzerne spezialisiert.

Mit unserer fachlichen Expertise begleiten wir Sie bei nationalen und internationalen Aktivitäten. Durch unsere Erfahrung mit unterschiedlichsten Konzernstrukturen können wir Ihre steuerlichen Anliegen effizient, praxisorientiert und auf Ihre individuellen Anforderungen abgestimmt umsetzen.

Unsere Leistungen im Detail

Steuerlicher Gesundheitscheck

Das österreichische Körperschaftsteuerrecht enthält zahlreiche Bestimmungen, die den steuerlichen Abzug bestimmter Aufwendungen einschränken oder ausschließen können.

Insbesondere bei Zins- und Lizenzzahlungen ist sorgfältig zu prüfen, ob steuerliche Abzugsverbote zur Anwendung kommen. Aber auch bei fremdfinanzierten Restrukturierungen, fremdfinanzierten Einlagenrückzahlungen oder bei der Vergütung von Führungskräften können steuerliche Einschränkungen relevant sein.

Im Rahmen eines steuerlichen Gesundheitschecks analysieren wir Ihre bestehenden Strukturen und identifizieren potenzielle steuerliche Risiken sowie Optimierungsmöglichkeiten. Ziel ist es, mögliche Herausforderungen frühzeitig zu erkennen und die steuerliche Situation Ihres Unternehmens transparent darzustellen.

Auf Basis dieser Analyse unterstützen wir Sie dabei, fundierte Entscheidungen zu treffen und steuerliche Fragestellungen vorausschauend zu berücksichtigen. So schaffen wir eine verlässliche Grundlage für die weitere Entwicklung Ihrer Unternehmensgruppe.

Schachtelbeteiligungen

Schachtelbeteiligungen nehmen im österreichischen Körperschaftsteuerrecht eine wichtige Rolle ein und bieten unter bestimmten Voraussetzungen steuerliche Begünstigungen. Gleichzeitig sind zahlreiche steuerliche Besonderheiten und Rahmenbedingungen zu beachten.

Insbesondere bei Beteiligungsstrukturen innerhalb von Unternehmensgruppen ist eine sorgfältige Analyse erforderlich, um steuerliche Chancen und Risiken frühzeitig zu erkennen und die bestehenden Regelungen korrekt anzuwenden.

Wir unterstützen Sie bei der steuerlichen Beurteilung von Schachtelbeteiligungen und prüfen die Auswirkungen auf Ihre Unternehmensstruktur. Dabei berücksichtigen wir sowohl nationale als auch internationale Aspekte und entwickeln gemeinsam mit Ihnen Lösungen, die zu Ihren wirtschaftlichen und strategischen Zielen passen.

Durch unsere Erfahrung im Konzernsteuerrecht helfen wir Ihnen, Beteiligungsstrukturen steuerlich effizient zu gestalten und komplexe Fragestellungen nachvollziehbar aufzubereiten.

Hinzurechnungsbesteuerung

Die Hinzurechnungsbesteuerung zählt zu den komplexeren Regelungen des internationalen Steuerrechts und gewinnt für international tätige Unternehmensgruppen zunehmend an Bedeutung.

Unter bestimmten Voraussetzungen können Einkünfte ausländischer Gesellschaften bereits auf Ebene der österreichischen Gesellschafter:innen steuerlich erfasst werden, auch wenn noch keine tatsächliche Ausschüttung erfolgt ist. Ziel dieser Bestimmungen ist es, bestimmte Gewinnverlagerungen in niedrig besteuerte Staaten steuerlich zu erfassen.

Die Anwendung der Hinzurechnungsbesteuerung erfordert eine sorgfältige Analyse der jeweiligen Beteiligungsstruktur, der ausgeübten Tätigkeiten sowie der steuerlichen Rahmenbedingungen im Ausland. Dabei sind zahlreiche Kriterien zu prüfen, deren Beurteilung im Einzelfall von erheblicher Bedeutung sein kann.

Wir unterstützen Sie bei der Analyse bestehender Konzern- und Beteiligungsstrukturen, beurteilen mögliche Auswirkungen der Hinzurechnungsbesteuerung und zeigen potenzielle Handlungsoptionen auf.

Durch eine frühzeitige steuerliche Prüfung können Risiken erkannt und internationale Unternehmensstrukturen unter Berücksichtigung der geltenden steuerlichen Vorgaben vorausschauend gestaltet werden.

Gruppenbesteuerung

Die Gruppenbesteuerung bietet Unternehmen die Möglichkeit, die steuerlichen Ergebnisse mehrerer Gesellschaften innerhalb eines Konzerns gemeinsam zu berücksichtigen. Dadurch können sich steuerliche Vorteile ergeben, gleichzeitig sind jedoch zahlreiche gesetzliche Voraussetzungen und Besonderheiten zu beachten.

Bereits bei der Begründung einer Unternehmensgruppe sind verschiedene steuerliche Aspekte sorgfältig zu prüfen und zu dokumentieren. Auch während des Bestehens der Gruppe können Änderungen innerhalb der Beteiligungsstruktur, Restrukturierungen oder der Zu- und Austritt von Gesellschaften steuerliche Auswirkungen nach sich ziehen.

Wir unterstützen Sie bei der Einrichtung, laufenden Betreuung und Überprüfung von Unternehmensgruppen und analysieren die steuerlichen Auswirkungen geplanter Strukturmaßnahmen. Dabei achten wir darauf, die gesetzlichen Anforderungen einzuhalten und die bestehenden Möglichkeiten der Gruppenbesteuerung bestmöglich zu nutzen.

Durch unsere Erfahrung im Konzernsteuerrecht begleiten wir Sie bei sämtlichen Fragestellungen rund um die Gruppenbesteuerung und unterstützen Sie bei der Entwicklung einer steuerlich tragfähigen Konzernstruktur.

Nichtabzugsfähige Aufwendungen

Das österreichische Körperschaftsteuerrecht sieht für bestimmte Aufwendungen steuerliche Abzugsverbote vor. Daher ist es wichtig, potenziell betroffene Aufwendungen frühzeitig zu erkennen und deren steuerliche Behandlung sorgfältig zu prüfen.

Insbesondere Zins- und Lizenzzahlungen können von gesetzlichen Abzugsbeschränkungen betroffen sein. Darüber hinaus sind auch bei fremdfinanzierten Restrukturierungen, fremdfinanzierten Einlagenrückzahlungen sowie bei der Vergütung von Führungskräften die jeweiligen steuerlichen Regelungen zu berücksichtigen.

Wir unterstützen Sie bei der Analyse Ihrer Unternehmensstruktur und prüfen, ob bestehende oder geplante Maßnahmen von steuerlichen Abzugsverboten betroffen sein könnten. Dabei identifizieren wir mögliche Risiken und zeigen die steuerlichen Auswirkungen verschiedener Gestaltungsvarianten auf.

Durch eine frühzeitige steuerliche Beurteilung können potenzielle Problemstellungen erkannt und im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten berücksichtigt werden. So schaffen wir Transparenz und unterstützen Sie bei der Planung und Umsetzung Ihrer unternehmerischen Entscheidungen.