Internationales Steuerrecht
Doppelbesteuerungsabkommen
Anwendung, Auslegung und Verständigungsverfahren nach DBA.
Doppelbesteuerungsabkommen im Detail
Bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten erhebt jeder Staat seine Steuern auf Grundlage des jeweiligen nationalen Rechts. Damit es dadurch nicht zu einer doppelten Besteuerung kommt, regeln Doppelbesteuerungsabkommen die Aufteilung der Besteuerungsrechte zwischen den beteiligten Staaten.
Die Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen ist häufig komplex und erfordert eine fundierte steuerliche Beurteilung.
Das internationale Steuerrecht gehört zu den Schwerpunkten unserer Kanzlei. Wir unterstützen Sie bei sämtlichen Fragestellungen rund um Doppelbesteuerungsabkommen, identifizieren mögliche Risiken und begleiten Sie bei der Umsetzung geeigneter Strukturen, um ein hohes Maß an steuerlicher Rechtssicherheit zu schaffen.
Besonderes Augenmerk sollte zudem auf die rechtzeitige und korrekte Beschaffung jener Dokumente gelegt werden, die für eine Entlastung von einer Doppelbesteuerung erforderlich sind. Auch hierbei unterstützen wir Sie gerne und begleiten Sie bei der Abwicklung der notwendigen Formalitäten.
Selbst wenn bereits eine Doppelbesteuerung eingetreten ist, bestehen oftmals Möglichkeiten zur steuerlichen Entlastung. Falls erforderlich, unterstützen wir Sie bei der Einleitung eines Verständigungsverfahrens, damit die betroffenen Staaten eine Einigung über die Aufteilung der Besteuerungsrechte erzielen und eine bestehende Doppelbesteuerung beseitigt werden kann.
Unsere Leistungen im Detail
Steuerlicher Gesundheitscheck
Wir analysieren die steuerliche Behandlung Ihrer grenzüberschreitenden Tätigkeiten und nehmen eine erste Einschätzung möglicher steuerlicher Risiken vor.
Dabei prüfen wir insbesondere potenzielle Doppelbesteuerungsrisiken sowie bestehende Optimierungsmöglichkeiten im Zusammenhang mit internationalen Sachverhalten und Doppelbesteuerungsabkommen.
Im Rahmen dieses Gesundheitschecks erhalten Sie einen kompakten Überblick über mögliche Handlungsfelder und steuerliche Risiken. Auf dieser Grundlage können frühzeitig geeignete Maßnahmen gesetzt und die steuerliche Struktur Ihrer grenzüberschreitenden Aktivitäten weiter optimiert werden.
Entlastung von Quellensteuern
Eine Hauptursache für Doppelbesteuerungen sind nicht rückgeforderte Quellensteuern. Eine sofortige Entlastung / Reduktion von Quellensteuern kann in Österreich nur erfolgen, sofern zeitnah spezifische Dokumente vom Steuerpflichtigen eingeholt werden. Wir stellen sicher, dass Sie nur das nötigste an Quellensteuern in Österreich zahlen und wenn möglich von Quellensteuern unmittelbar entlastet werden.
Kann eine steuerkonforme Quellensteuern-Entlastung nicht unmittelbar erfolgen, sind die Quellensteuern über Antrag rückzuerstatten. Für die Rückerstattung von Quellensteuern wird dem Steuerpflichtigen ein mühsames Verfahren auferlegt. Hierbei ist es wichtig auf erfahrene Berater:innen zurückzugreifen, um sie vor unerwünschten Fallstricken zu schützen.
Beseitigung von Doppelbesteuerungen
Doppelbesteuerungsabkommen entfalten ihre Wirkung nicht automatisch. Um Doppelbesteuerungen von Beginn an zu vermeiden, ist eine gezielte und fachkundige Anwendung der jeweiligen Abkommensbestimmungen erforderlich.
In der Praxis kommt es jedoch regelmäßig vor, dass unterschiedliche Staaten denselben Sachverhalt steuerlich unterschiedlich beurteilen und konkurrierende Besteuerungsansprüche geltend machen. Die daraus resultierende Doppelbesteuerung trifft letztlich die Steuerpflichtigen. Umso wichtiger ist es, mögliche unterschiedliche Sichtweisen der beteiligten Finanzverwaltungen bereits frühzeitig zu erkennen und bei der steuerlichen Strukturierung zu berücksichtigen. In bestimmten Fällen kann auch die Einholung einer Vorabauskunft sinnvoll sein.
Kommt es dennoch zu einer Doppelbesteuerung, stehen verschiedene Instrumente zur Verfügung, um eine Entlastung zu erreichen. Dazu zählen insbesondere Verständigungsverfahren zwischen den betroffenen Staaten, gerichtliche Rechtsmittel sowie unter bestimmten Voraussetzungen spezielle Entlastungs- oder Rückerstattungsverfahren.
Entscheidend ist dabei, die jeweils geeigneten Maßnahmen sorgfältig auszuwählen und zielgerichtet einzusetzen. Wir unterstützen Sie dabei, die passende Vorgehensweise zu entwickeln, vorhandene Ressourcen effizient einzusetzen und unnötige Verfahrenskosten nach Möglichkeit zu vermeiden.
