Internationales Steuerrecht

Betriebsstätten

Begründung, Gewinnabgrenzung und Compliance rund um Betriebsstätten.

Betriebsstätten im Detail

Als ausländische:r Unternehmer:in entsteht ein österreichisches Besteuerungsrecht an Ihren Aktivitäten in Österreich typischerweise erst dann, wenn Sie in Österreich über eine Kapitalgesellschaft oder eine Betriebsstätte verfügen.

Im Unterschied zu einer österreichischen Kapitalgesellschaft kann eine Betriebsstätte bereits durch eine regelmäßige geschäftliche Präsenz in Österreich entstehen. Eine gesonderte Registrierung ist dafür nicht zwingend erforderlich.

Besteht eine Betriebsstätte in Österreich, sind damit verschiedene Berichts- und Gewinnermittlungspflichten verbunden. Insbesondere ist eine sachgerechte Aufteilung des Unternehmensgewinns zwischen dem ausländischen Stammhaus und der österreichischen Betriebsstätte vorzunehmen. Diese Gewinnabgrenzung stellt in der Praxis häufig eine komplexe steuerliche Herausforderung dar.

Je nach Ausgangssituation kann die Gründung einer Kapitalgesellschaft aus steuerlicher Sicht die geeignete Alternative sein.

Auch österreichische Unternehmer:innen mit Tätigkeiten im Ausland sollten vergleichbare Regelungen zur Entstehung von Betriebsstätten im jeweiligen Ausland berücksichtigen. Klare und nachvollziehbare Strukturen sind auch hier empfehlenswert. Die Begründung einer Betriebsstätte im Ausland kann unmittelbare Auswirkungen auf die Besteuerung des Unternehmens in Österreich haben. Unter bestimmten Voraussetzungen kann zu Beginn zudem die Möglichkeit bestehen, Verluste einer ausländischen Betriebsstätte in Österreich steuerlich zu berücksichtigen.

Bei all diesen Fragestellungen stehen wir Ihnen mit unserer Erfahrung und Expertise zur Seite.

Unsere Leistungen im Detail

Quick-Check Betriebsstättenrisiken

Bei grenzüberschreitenden Aktivitäten ist die Abgrenzung, ob bereits eine Betriebsstätte begründet wird, oftmals nicht eindeutig. Bereits einzelne Tätigkeiten oder eine regelmäßige Präsenz im Ausland können steuerliche Konsequenzen auslösen.

Deshalb empfiehlt sich eine laufende steuerliche Begleitung Ihrer Aktivitäten in Österreich und im Ausland, um mögliche Risiken frühzeitig zu erkennen und unerwünschte Doppelbesteuerungen zu vermeiden.

Besteht bereits eine Betriebsstätte in Österreich, rückt insbesondere die fremdübliche Gewinnabgrenzung zwischen dem Stammhaus und der Betriebsstätte in den Mittelpunkt der steuerlichen Beurteilung.

Gerne analysieren wir sämtliche Fragestellungen rund um Ihre Betriebsstätte im Rahmen eines Quick-Checks. Dabei identifizieren wir potenzielle Risikobereiche und zeigen auf, in welchen Bereichen Handlungsbedarf oder Optimierungsmöglichkeiten bestehen. So erhalten Sie einen kompakten Überblick über die steuerliche Situation Ihrer Betriebsstätte und konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen.

Betriebsstätten-Gewinnabgrenzung

Eine Betriebsstätte hat einen fremdüblichen Gewinn zu erzielen. Die Gewinnabgrenzung erfolgt dabei nach den Grundsätzen des Fremdvergleichs.

Obwohl Betriebsstätte und Stammhaus rechtlich derselben Unternehmenseinheit angehören, sind für steuerliche Zwecke entsprechende Verrechnungspreise festzulegen, um eine sachgerechte und fremdübliche Gewinnverteilung zwischen den einzelnen Unternehmensteilen sicherzustellen.

Darüber hinaus können für Betriebsstätten Dokumentationspflichten im Bereich der Verrechnungspreise bestehen. Eine nachvollziehbare und belastbare Dokumentation gewinnt insbesondere im Rahmen von Betriebsprüfungen zunehmend an Bedeutung.

Wir unterstützen Sie bei der Ermittlung einer fremdüblichen Gewinnabgrenzung, der Festlegung geeigneter Verrechnungspreise sowie bei der Erstellung der erforderlichen Dokumentation. So schaffen wir eine verlässliche Grundlage für die steuerliche Behandlung Ihrer Betriebsstätte und helfen dabei, Risiken im Zusammenhang mit Doppelbesteuerungen oder steuerlichen Korrekturen zu reduzieren.

Betriebsstätten-Restrukturierung

Es kommt regelmäßig vor, dass bestehende Betriebsstätten in eine österreichische Kapitalgesellschaft überführt werden sollen. Eine solche Umstrukturierung wird vielfach jedoch nur dann angestrebt, wenn sie steuerneutral umgesetzt werden kann.

Neben den steuerlichen Rahmenbedingungen sind dabei regelmäßig auch zahlreiche rechtliche Fragestellungen zu berücksichtigen. Eine sorgfältige Planung und Analyse der bestehenden Struktur ist daher von wesentlicher Bedeutung.

Wir verfügen über umfassende Expertise bei der steuerlichen Begleitung von Betriebsstätten-Restrukturierungen und unterstützen Sie bei der Entwicklung und Umsetzung geeigneter Lösungen. Darüber hinaus arbeiten wir bei Bedarf mit erfahrenen rechtsberatenden Kooperationspartner:innen zusammen, um Ihnen einen ganzheitlichen Beratungsansatz bieten zu können.

So stellen wir sicher, dass steuerliche und rechtliche Aspekte optimal aufeinander abgestimmt werden und Ihre Restrukturierung zielgerichtet umgesetzt werden kann.